JudikaturJustizRS0106373

RS0106373 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Oktober 2023

Die Beratungspflichten und Aufklärungspflichten von Banken sind grundsätzlich eine Frage des Einzelfalles. Gegenteiliges gilt nur dann, wenn eine grobe Fehlbeurteilung vorliegt, die im Interesse der Rechtssicherheit korrigiert werden müsste.

Entscheidungen
66