JudikaturJustizRS0106295

RS0106295 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. März 2024

Das Gericht ist weder verbunden, jeden einzelnen, von einem Zeugen vorgebrachten Satz einer besonderen Erörterung zu unterziehen, noch in der Lage und verpflichtet, sich mit jedem gegen seine Beweiswürdigung möglichen, im Rahmen der Nichtigkeitsbeschwerde dann konkret erhobenen Einwand im voraus auseinanderzusetzen.

Entscheidungen
107