Spruch Der Berufung wegen Schuld wird nicht Folge gegeben. Aus deren Anlass wird das angefochtene Erkenntnis, das im Übrigen unberührt bleibt, in der Unterstellung der Taten auch den Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre oder Ansehen des Standes nach § 1 Abs 1 zweiter Fall DSt ersatzlos sowie …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde Rechtsanwalt ***** der Disziplinarvergehen der Verletzung von Berufspflichten und der Beeinträchtigung von Ehre oder Ansehen des Standes nach § 1 Abs 1 erster und zweiter Fall DSt schuldig erkannt, weil er unter Verstoß gegen § 9 Abs 1 RAO iVm § 19 RL …
Rechtliche Beurteilung Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die Berufung des Beschuldigten wegen der Aussprüche über die Schuld (zur Geltendmachung von Nichtigkeitsgründen in deren Rahmen vgl RIS Justiz RS0128656) und die Strafe. Indem die Mängelrüge (Z 5 vierter Fall) zu 1./ behauptet, die Feststellung, dass die E***** …