JudikaturJustizRS0106284

RS0106284 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. April 2023

Die Standesregel des § 18 RL-BA dient nicht nur dem Schutz des Gegners, sondern auch der Aufrechterhaltung korrekter kollegialer Beziehungen innerhalb der Anwaltschaft. Selbst eine ausdrückliche Einwilligung der Gegenpartei in die Nichtbeiziehung ihres Rechtsanwaltes vermag daher einen Verstoß gegen § 18 RL-BA nicht zu exkulpieren.

Entscheidungen
7