Spruch In Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde werden das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Strafausspruch des Romano G***** (einschließlich der Vorhaftanrechnung) sowie der unter einem ergangene Beschluss nach § 494a StPO aufgehoben und es wird die Sache in diesem Umfang zu neuer…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde – soweit hier von Bedeutung – Romano G***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 Abs 1 zweiter Fall StGB (I) und jeweils eines Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (II/1) und der dauernden Sachentziehung nach §§ 15, 135 A…
Rechtliche Beurteilung Gegen den Strafausspruch wendet sich die zugunsten des Angeklagten Romano G***** aus § 281 Abs 1 Z 11 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft. Zutreffend zeigt die Sanktionsrüge (Z 11 erster Fall) auf, dass das Erstgericht rechtsfehlerhaft von einer Freiheitsstrafdrohung von fünf…