Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß das Klagebegehren abgewiesen wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 56.432,08 (darin S 7.418,68 Umsatzsteuer und S 11.920 Barauslagen) bestimmten Kosten der Verfahren aller d…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der nunmehrigen Gemeinschuldnerin seit 2.11.1992 als kaufmännische Angestellte beschäftigt. Sie bezog ein monatliches Bruttogehalt von S 14.000. Für die schwangere Klägerin begann das achtwöchige Beschäftigungsverbot des § 3 MSchG am 13.1.1994. Am 8.3.1994…
Rechtliche Beurteilung Der Revision des Beklagten kommt Berechtigung zu. Vorweg ist darauf einzugehen, daß in Anbetracht des vor dem 31.12.1994 liegenden Datums der Klagseinbringung die Zuständigkeitsnorm des § 111 Abs 1 KO in der Fassung vor der ASGG-Novelle 1994 BGBl Nr 624 Anwendung zu finden hat. Danach war auch für…