Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden bezüglich der Abweisung von S 78.648,24 s.A. und im Kostenpunkt aufgehoben. Die Rechtssache wird insoweit zur ergänzenden Verhandlung und neuen Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens…
Text Begründung: Die Klägerin mietete mit Mietvertrag vom 15.6.1993 die Eigentumswohnung des Klägers in Wien 14., für die Zeit vom 15.6.1992 bis 14.6.1995 um einen monatlichen Mietzins von S 12.000 (zuzüglich Umsatzsteuer: S 13.200). Die Betriebskosten hatte sie direkt an die Hausverwaltung zu überweis…
Rechtliche Beurteilung a) Zur Zulässigkeit: Die Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht bei Beantwortung der Frage, ob eine einverständliche Auflösung des Mietvertrages der Streitteile per 31.8.1993 erfolgte, den bei Beurteilung konkludenten Verhaltens im Einzelfall gegebenen Beurteilungsspielraum überschritt. …