JudikaturJustizRS0105948

RS0105948 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. September 2020

Die erste Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist grundsätzlich zulässig. Aber bereits die erste Verlängerung auf bestimmte Zeit ist darauf zu prüfen, ob damit nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers die Bestimmungen des Kündigungsschutzes oder (auch) die gesetzlichen Vorschriften über Kündigungsfristen und Kündigungstermine umgangen werden. § 48 ASGG.

Entscheidungen
8