Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil zu lauten hat: „Die beklagten Parteien sind schuldig, der klagenden Partei 17.957,61 EUR zuzüglich Zinsen nach dem Basiszinssatz, höchstens 4 % p.a., seit 19. 2. 2019 binnen 14 Tagen zu bez…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Klägerin ist Eigentümerin einer Liegenschaft im Grazer Stadtgebiet, auf der bis Frühjahr 2004 noch ein Haus stand. Mit Bescheid vom 23. 3. 2004 trug die Baupolizei der Stadt Graz der Klägerin auf, das Gebäude abzutragen und ordnete an, die „vermutlich gemeinsame Gebäud…
Rechtliche Beurteilung [13] Die Revision der Klägerin ist zur Verdeutlichung der Rechtslage iSd § 502 Abs 1 ZPO zulässig. Die Revision ist – wenn auch nur im Ergebnis – auch berechtigt. [14] 1. Im Rahmen der Behandlung einer ordentlichen Revision ist die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichts in jeder Hinsicht z…