Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das berufungsgerichtliche Urteil wird im Umfang der Abweisung des Rentenbegehrens (lit.b des Ersturteils) als Teilurteil bestätigt. Im übrigen, somit im Ausspruch über das Leistungs (lit.a des Ersturteils) und das Feststellungsbegehren (lit.c des Ersturtei…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.1.1985 Bediensteter der Beklagten. Seit 1.1.1987 war er dort in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis tätig. Er war Prüfer des Kontrollamts der Landeshauptstadt Salzburg. Vor der auf den 12.3.1989 anberaumten Salzburger Landtagswahl erschien im De…
Rechtliche Beurteilung Der Kläger dehnte in der Verhandlungstagsatzung vom 7.9.1994 (AS 277) sein Begehren dahin aus, daß die Beklagte ferner schuldig sei, „dem Kläger ab 1.1.1994 eine monatliche Zusatzrente im jeweiligen Ausmaß des Differenzbetrags zwischen fiktivem Aktivbezug und tatsächlicher Pension laut Bescheid vom …