RS0105322 – OGH Rechtssatz
RS0105322 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Für ein gemäß § 569 ABGB von einem Minderjährigen oder einem unter Sachwalterschaft stehenden Betroffenen mündlich vor Gericht erklärtes Testament ist die Protokollierung mittels Schallträgers im Sinne der Vorschriften der ZPO (§§ 212 ff ZPO) zulässig. Eine analoge Anwendung der sich aus diesen Vorschriften ergebenden Parteienrechte ist nicht geboten.