RS0105313 – PGH Rechtssatz
RS0105313 – PGH Rechtssatz
PGH 23.12.1953, M 4/5-1953
Ein Gutachten der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft ist zum Nachweis der Verkehrsgeltung geeignet; eine von einem Notar veranstaltete Rundfrage ist dagegen nur ein Bescheinigungsmittel, das erst durch Vernehmung des Notars und der Befragten als Zeugen Beweiskraft erlangen kann.
Veröff: ÖBl 1954,3