JudikaturJustizRS0105313

RS0105313 – PGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Dezember 1953

PGH 23.12.1953, M 4/5-1953

Ein Gutachten der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft ist zum Nachweis der Verkehrsgeltung geeignet; eine von einem Notar veranstaltete Rundfrage ist dagegen nur ein Bescheinigungsmittel, das erst durch Vernehmung des Notars und der Befragten als Zeugen Beweiskraft erlangen kann.

Veröff: ÖBl 1954,3

Entscheidung
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