RS0105193 – OGH Rechtssatz
RS0105193 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Speziell der im § 25 GSVG (für die Ermittlung der Beitragsgrundlage) verwendete Begriff "Einkünfte" ist dabei dem Einkommenssteuerrecht entnommen und somit nach diesem zu hinterfragen, wenngleich ansonsten im Sozialversicherungsrecht wegen der unterschiedlichen Ziele der Sozialversicherungsgesetze und der Steuergesetze nicht einfach die Regeln der Einkommenssteuergesetze (analog) angewendet werden können.