Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Der Rekurswerber hat die Kosten seines erfolglosen Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 9.1.1991, ON 20, wurde dem betreibenden Gläubiger als Meistbietendem die Liegenschaft EZ ***** KG E***** auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von S 1,032.700 zugeschlagen. Punkt 4. der mit Beschluß des Erstgerichtes vom 2.10.1990, …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Erstehers ist nicht berechtigt. Nach § 154 Abs 1 EO kann der Antrag auf Wiederversteigerung auch vom Verpflichteten ohne Rücksicht darauf gestellt werden, ob auf ihn ein Rest im Sinn des § 217 Abs 2 EO entfallen wird (Heller-Berger-Stix 1214; Feil EO4 Rz 2 zu § 154). Über A…