JudikaturJustizRS0104951

RS0104951 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Mai 1984

Wenn es sich darum handelt, ob die außereheliche Mutter mangels eines geregelten Einkommens zu einer entsprechenden Unterhaltsleistung nicht herangezogen werden kann und ob daher der außereheliche Großvater unterhaltspflichtig ist, ist ein Revisionsrekurs ausgeschlossen (Judikat 60 neu).

Entscheidungen
14