Spruch Die subsidiäre Unterhaltspflicht der Großeltern tritt ein, wenn die Eltern trotz Anspannung ihrer Kräfte nicht in der Lage sind, den ihren Kindern geschuldeten Unterhalt zu leisten OGH 7. Juli 1978, 1 Ob 588/78 (KG Krems an der Donau R 65/78; BG Waidhofen an der Thaya P 71/66)…
Text Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 22. Jänner 1976 wurde Franz M als Großvater der am 5. Mai 1965 geborenen Claudia M, des am 26. April 1968 geborenen Markus M und der am 20. Dezember 1969 geborenen Petra M schuldig erkannt, zum Unterhalt der Kinder ab 28. November 1975 bis zur Selbsterhaltungsfähig…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Was zunächst die Zulässigkeit des Revisionsrekurses betrifft, so ist davon auszugehen, daß im außerstreitigen Verfahren gegen aufhebende Beschlüsse des Rekursgerichtes, sofern im Gesetz nichts anderes bestimmt wird, der Revisionsrekurs an den OGH zulässig ist (JBl. 1971, 138; JB…