JudikaturJustizRS0104941

RS0104941 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Oktober 1986

Die Frage, ob dem Vater grundsätzlich neben laufenden Unterhaltsrenten auch Einzelleistungen aufgetragen werden können, gehört in der Regel zur Bemessung des gesetzlichen Unterhaltes. Seine Verpflichtung, bestimmte Maßnahmen zur Beheizung der Ehewohnung zu treffen und die teilweise Ablehnung der darauf zielenden Anträge der Mutter der Minderjährigen gehört zur Bemessung gesetzlicher Unterhaltsansprüche.