JudikaturJustizRS0104686

RS0104686 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 2022

Ziel dieser Bestimmung ist es, dem Arbeitnehmer die Rechtsdurchsetzung im aufrechten Arbeitsverhältnis zu ermöglichen. Unter "Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis" ist auch der Anspruch des Arbeitnehmers zu verstehen, zur Erfüllung seiner Hauptleistung nur in den durch Gesetz und Arbeitsvertrag gezogenen Grenzen herangezogen zu werden und Arbeitsleistungen, die unter Missachtung dieser Grenzen angeordnet werden, zu unterlassen (hier: Weigerung, trotz unzureichender Einschulung den Schweißautomaten allein zu bedienen).

Entscheidungen
11