JudikaturJustizRS0104343

RS0104343 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. September 2008

Der Dritte, dem ein Strafgefangener im gelockerten Vollzug von der Strafvollzugsbehörde zur Arbeitsleistung zugewiesen wird, ist in die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben des Strafvollzugs unmittelbar eingebunden; er ist deshalb Organ im Sinne des § 1 Abs 2 AHG.

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