JudikaturJustizRS0104142

RS0104142 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 2024

Nach § 1042 ABGB ist der Aufwand zu ersetzen, den ein anderer nach dem Gesetze hätte machen müssen. Nur soweit die Pflicht des anderen reicht, kann Ersatz gefordert werden.

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