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RS0103872 – AUSL BGH Rechtssatz
Wird durch Wertzeichenfälschung zugleich der Tatbestand des Betruges verwirklicht, liegt Tateinheit, nicht Gesetzeseinheit vor. Das gleiche gilt in bezug auf Geldfälschungsdelikte und Betrug. Veröff: NJW 1983,2152 = MDR 1983,771
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