JudikaturJustizRS0103872

RS0103872 – AUSL BGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Mai 1983

Wird durch Wertzeichenfälschung zugleich der Tatbestand des Betruges verwirklicht, liegt Tateinheit, nicht Gesetzeseinheit vor. Das gleiche gilt in bezug auf Geldfälschungsdelikte und Betrug. Veröff: NJW 1983,2152 = MDR 1983,771

Entscheidung
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