Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Die Berufungsentscheidung wird dahin abgeändert, daß das Ersturteil wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 6.086,40 S (darin 1.014,40 S USt) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens und die mit 6.001,…
Text Entscheidungsgründe: Der klagende Hauseigentümer und Vermieter kündigte der Verlassenschaft nach der am 25.Juli 1995 verstorbenen Hauptmieterin (im folgenden nur Mieterin) - die nunmehrige Beklagte ist ihre Tochter und Alleinerbin, der deren Nachlaß bereits eingeantwortet wurde, der Nebenintervenie…
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 14 Abs 2 MRG treten nach dem Tod des Hauptmieters die in Abs 3 dieser Gesetzesstelle genannten Personen in den Mietvertrag ein. Nach § 14 Abs 3 MRG sind Verwandte in gerader Linie des bisherigen Mieters eintrittsberechtigt, sofern diese Personen ein dringendes Wohnbedürfnis haben und schon b…