Spruch 1. Dem (ordentlichen) Revisionsrekurs der klagenden und gefährdeten Partei wird nicht Folge gegeben. Die klagende und gefährdete Partei ist schuldig, den beklagten Parteien und Gegnern der gefährdeten Partei die mit EUR 694,42 (darin EUR 115,74 USt) bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens …
Text Begründung: Am 13. 12. 2002 beabsichtigten der Erst und die Zweitbeklagte, in der von der Klägerin betriebenen Wiener Staatsoper eine Aufführung der Oper "La Bohème" zu besuchen. Dort gaben sie zunächst ihre Überbekleidung an der Garderobe ab, dann suchte die Zweitbeklagte die Toilette auf. Der…
Rechtliche Beurteilung Zu 1.: Der in Ansehung des Drittbeklagten erhobene Revisionsrekurs ist zulässig, es kommt ihm jedoch keine Berechtigung zu. Gemäß § 3 Abs 1 des Bundestheaterorganisationsgesetzes (BThOG) BGBl I 1998/108, wurde der Bundeskanzler ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen zur Fü…