JudikaturJustizRS0103666

RS0103666 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2016

Die Klage gegen das Organ ist nicht mit Urteil abzuweisen, sondern wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs beschlussweise zurückzuweisen (vergleiche 1 Ob 8/96, 1 Ob 49, 54/95).

Entscheidungen
9