JudikaturJustizRS0103637

RS0103637 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Mai 2015

Geistig behinderte Personen sind in dem Umfang, in dem ihnen ein Sachwalter zur Vertretung beigestellt wurde, prozessunfähig. Das gilt auch für das Eheverfahren.

Entscheidungen
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