JudikaturJustizRS0103306

RS0103306 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2020

Können Naturalleistungen während des Arbeitsverhältnisses nicht in Anspruch genommen werden, sind sie mit Geld abzulösen. Bei dem Naturalbezug von Freiflugtickets und Dienstkleidung wird anstelle der Naturalleistung das geschuldet, was sich der Arbeitnehmer durch den Bezug von Flugbegünstigungen und Dienstkleidung ersparen konnte, sohin deren Wiederbeschaffungskosten.

Entscheidungen
4