JudikaturJustizRS0103202

RS0103202 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2001

Das Zulassungsystem des ASGG erfordert in den Fällen des § 46 Abs 3 Z 1 einen Bewertungsausspruch des Berufungsgerichtes. Die Unterlassung dieses Ausspruches bildet eine offenbare Unrichtigkeit, die nach § 419 ZPO berichtigt werden kann und muß.

Entscheidungen
6