Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben. Die Rechtssache wird zur neuerlichen Entscheidung über die Berufung der beklagten Parteien unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Die Rekurskosten sind weitere Kosten…
Text Begründung: Das Erstgericht verkündete in der mündlichen Streitverhandlung vom 9.2.1995 in Anwesenheit beider Parteien ein Teilanerkenntnisurteil (betreffend die Feststellung, daß eine zugunsten der Kläger einverleibte Dienstbarkeit des Geh- und Fahrtrechts auch Besuchern, Zeitungszustellern und L…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO zulässig und im Ergebnis auch berechtigt. Im vorliegenden Fall wurde vom Erstgericht zwar ein Teilanerkenntnisurteil in Anwesenheit beider Parteien verkündet, die Kostenentscheidung aber der schriftlichen Ausfertigung vorbehalten. Zu 3 Ob 23/76 wurde ausges…