Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit S 8.365,50 (darin enthalten Umsatzsteuer von S 1.394,25, keine Barauslagen) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe : Am 20.5.1994 ereignete sich um ca. 4.15 Uhr auf der E***** Bundesstraße ein Verkehrsunfall an welchem Franz D***** als Lenker eines Sattelkraftfahrzeuges der klagenden Partei und der Erstbeklagte als Lenker eines PKW beteiligt waren. Der Unfall ereignete sich im Begegnungsverk…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der klagenden Partei ist aus den vom Berufungsgericht aufgezeigten Gründen zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Die klagende Partei macht in ihrem Rechtsmittel geltend, der ihr entstandene Schaden sei vom Schutzzweck der lediglich für die Nachtstunden angeordneten Geschwindigkeitsbe…