JudikaturJustizRS0102780

RS0102780 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Juli 2015

Der Schutzzweck einer Verordnung, mit der für die Nachtzeit eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit festgesetzt wird, liegt auch in der Verhinderung aller Gefahren, die eine erhöhte Geschwindigkeit mit sich bringt.

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