JudikaturJustizRS0102659

RS0102659 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Mai 2011

Nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung ist der Masseverwalter im Konkurs einer der beiden Vertragsparteien an den Treuhandabwicklungsmodus dann gebunden, wenn entweder kein Rücktrittsrecht gemäß § 21 KO mehr besteht oder der Masseverwalter sich für die Erfüllung des Vertrages entscheidet.

Entscheidungen
5