Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts einschließlich der Kostenentscheidung wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 4.334,60 EUR (darin 1.526 EUR Barausla…
Text Entscheidungsgründe: [1] Der Kläger ist Generalmajor des Österreichischen Bundesheers und als Beamter im Bundesministerium für Landesverteidigung tätig. Ab dem 1. 8. 2013 war er für fünf Jahre befristet mit der Funktion „Kommandant Kommando Logistik“ (kurz: Kdt KdoLog) betraut. Die Arbeitsplatzwer…
Rechtliche Beurteilung [17] Die dagegen von der Beklagten erhobene – vom Kläger beantwortete – Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig . Sie ist auch berechtigt . 1. Zum Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), insbesondere zu den Bestimmungen der §§ 16 ff: [18] 1.1. Ziel des AusG ist g anz allgemein, wie der O…