JudikaturJustizRS0102370

RS0102370 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. November 2011

Bei Wegfall eines in einem Gesetz als Organ einer beruflichen Standesvertretung vorgesehenen Schiedsgerichts, zufolge einer Gesetzesänderung, erlischt eine Schiedsvereinbarung von selbst, ohne daß es eines rechtgestaltenden richterlichen Ausspruchs nach § 583 Abs 2 Z 1 ZPO bedürfte.

Entscheidungen
4