Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichtes wird dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, den klagenden Parteien die mit S 17.212,39 (darin S 2.317,06 Umsatzsteuer und S 3.310,- son…
Text Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien stellten folgendes Hauptbegehren, wiedergegeben in der im stattgebenden erstgerichtlichen Urteil gewählten präziseren Fassung, 1.) es werde festgestellt, daß den klagenden Parteien als derzeitigen grundbücherlichen Miteigentümern von 278/630stel Miteige…
Rechtliche Beurteilung a) Zur Zulässigkeit der Revision: Zunächst ist darauf hinzuweisen, da die Zulässigkeit der Revision schon aus der dem Berufungsgericht unterlaufenden Verkennung der Rechtslage folgt, wie bei der sachlichen Erledigung des Rechtsmittels gezeigt werden wird. Die in NZ 1992, 156/235 veröffentliche Ent…