JudikaturJustizRS0102112

RS0102112 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juni 2002

Bei einem Geschäftsunfähigen kommt eine Unredlichkeit des Geschäftsunfähigen mangels einer Fähigkeit zur vernünftigen Motivation seiner Handlungen nicht in Frage, wohl aber eine solche seines Sachwalters.

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