Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts insgesamt wieder hergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 2.795,68 EUR (darin 464,48 EUR USt und 8,80 EUR Barauslagen) bestimmten Kosten des…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1. 1. 1992 bis 30. 9. 2009 bei der Beklagten als Vertragsbedienstete beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis ist das Gesetz über das Dienstrecht der Vertragsbediensteten der Gemeinde Wien (Vertragsbedienstetenordnung 1995 VBO 1995) anwendbar. Die Klägerin war…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts zulässig, sie ist auch berechtigt. 1. Das Berufungsgericht hat im Rahmen seiner Beweiswiederholung die von ihm getroffenen Feststellungen ausführlich und nachvollziehbar begründet. Die Klägerin wen…