Spruch Beiden Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind schuldig, der klagenden Partei je die Hälfte der mit 3.162,66 EUR bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 527,11 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Als über das Vermögen der Konsum Österreich registrierte Genossenschaft mbH (Konsum) am 5. April 1995 das Ausgleichsverfahren eröffnet wurde, waren der Kläger Obmann, der Erstbeklagte Obmannstellvertreter und der Zweitbeklagte Mitglied des Vorstands. Das Landesgericht für Straf…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen beider Beklagten, mit der sie die Abweisung der Klage anstreben, sind zulässig, aber nicht berechtigt. 1. § 389 StPO lautet in der hier maßgeblichen Fassung (vor Inkrafttreten der StPO Novelle BGBl I 2007/93): (1) Wird der Angeklagte einer strafbaren Handlung schuldig erkannt, so ist…