JudikaturJustizRS0101469

RS0101469 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. November 2021

Die sachliche Richtigkeit der Subsumtion des Gerichtes kann immer nur auf Grund des im Wahrspruch festgestellten Sachverhaltes oder der sich aus dem tatsächlichen Substrat des Wahrspruches in seiner Gesamtheit rechtlich ableitbaren Annahmen der Geschwornen geprüft werden.

Entscheidungen
15