JudikaturJustizRS0100962

RS0100962 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 2021

Eine Verbindung mehrerer Fakten in einer Frage ist zulässig, wenn durch die Zusammenfassung dem Gebote, den Geschwornen eine vollständige Prüfung des Sachverhaltes und ein klare und erschöpfende Beurteilung zu ermöglichen, unter allen Umständen Rechnung getragen ist (JBl 1958,78 = SSt 28/67 ua).

Entscheidungen
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