Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Gemäß §§ 290 Abs. 1, 344 StPO. wird das angefochtene Urteil in seinem Ausspruch über die Anrechnung der Vorhaft dahin ergänzt, daß dem Angeklagten Rudolf A auch die Vorhaft vom 9.Mai 1983, 23,20 Uhr, bis zum 10.Mai 1983, 9,35 Uhr, auf die Freiheitsstrafe an…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf A gemäß dem Wahrspruch der Geschwornen unter anderem des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15; 142 (Abs. 1), 143 erster und zweiter Fall StGB. (Punkt I) und des Verbrechens des verbrecherischen Komplottes nach Par 277 Abs. 1 StGB. (P…
Rechtliche Beurteilung Der auf die Z. 6 und 8 des § 345 Abs. 1 StPO. gestützten Nichtigkeitsbeschwerde des Rudolf A gegen diese Schuldsprüche kommt keine Berechtigung zu. Den Beschwerdeausführungen zuwider bot das in der Beschwerde angeführte Vorbringen des Angeklagten zum Punkt I des Urteils keinen Anlaß zur Stellung ein…