JudikaturJustizRS0100871

RS0100871 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Januar 2023

Von einem "Vorbringen" kann nur gesprochen werden, wenn im Beweisverfahren Umstände hervorkommen, die die Annahme solcher Tatsachen als zutreffend in den näheren Bereich der Möglichkeit rücken.

Entscheidungen
53