JudikaturJustizRS0100860

RS0100860 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Januar 2024

Die gesetzmäßige Ausführung dieses Nichtigkeitsgrundes erfordert eine Substantiierung dahin, durch welche in der Hauptverhandlung vorgebrachten konkreten Tatsachen (§ 314 Abs 1 StPO) die nunmehr urgierte weitere Fragestellung indiziert gewesen sein soll.

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