JudikaturJustizRS0100764

RS0100764 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. März 2022

Das Zurückführen der Tatbestandsmerkmale auf den zu beurteilenden konkreten Sachverhalt ist nicht Gegenstand der schriftlichen Rechtsbelehrung, sondern Aufgabe der nach dem § 323 Abs 2 StPO abzuhaltenden Besprechung.

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