JudikaturJustizRS0100737

RS0100737 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. März 2023

Bei rechtlich gleichwertigen Varianten der Tatbegehung sind zweckmäßigerweise beide Varianten - alternativ - in die Hauptfrage aufzunehmen (SSt 24/46, 13 Os 21/73). Ein diesbezüglicher Fehler ist jedoch nicht mit Nichtigkeit bedroht.

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9