JudikaturJustizRS0100172

RS0100172 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Januar 2023

Die Prozessgesetze sehen nur eine Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde vor, in der die Nichtigkeitsgründe durch deutliche und bestimmte Bezeichnung geltend zu machen sind; Verweisungen auf andere Schriftsätze sind demnach unbeachtlich (Mayerhofer - Rieder StPO 3. Auflage § 285 E 33 f, 36 f, 41).

Entscheidungen
28