JudikaturJustizRS0100152

RS0100152 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. April 2023

Auf eine "Ergänzung der Nichtigkeitsbeschwerde" kann nicht Bedacht genommen werden, da das Gesetz nur die Einbringung einer Ausführung der Beschwerdegründe vorsieht und eine ratenweise Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde, obgleich innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist, unzulässig ist.

Entscheidungen
116