JudikaturJustizRS0099920

RS0099920 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. März 2024

Die bloße Nichtberücksichtigung weiterer Milderungsgründe oder deren unzutreffende Gewichtung stellt den Nichtigkeitsgrund nach § 345 Abs 1 Z 13 StPO nicht her.

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