JudikaturJustizRS0099841

RS0099841 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Dezember 2022

Von einem Erkundungsbeweis kann nur dann gesprochen werden, wenn Ermittlungen veranlasst sollen, um die Frage zu klären, ob (überhaupt) von bestimmten Beweisen eine Förderung der Wahrheitsfindung zu erwarten ist, oder ob überhaupt Beweismittel auffindbar sind, deren Heranziehung der Wahrheitsfindung dienlich sein können.

Entscheidungen
16