JudikaturJustizRS0099357

RS0099357 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Juni 1979

Die Zurückweisung eines Separationsantrages, der am Tag der Erlassung der Einantwortungsurkunde, aber vor deren Zustellung gestellt wurde, ist offenbar gesetzwidrig, weil die zivile Einantwortungswirkung nicht bereits mit der Fassung des Einantwortungsbeschlusses, sondern frühestens erst ab Zustellung eintritt.