JudikaturJustizRS0099321

RS0099321 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Mai 1975

auf welche Weise bei einer nachträglichen Verschiebung der nach der Einantwortungsurkunde den Erben zufallenden Liegenschaftsanteile die Verbücherung im Grundbuch zu bewirken ist, ist im Gesetz nicht geregelt.