RS0099321 – OGH Rechtssatz
RS0099321 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
auf welche Weise bei einer nachträglichen Verschiebung der nach der Einantwortungsurkunde den Erben zufallenden Liegenschaftsanteile die Verbücherung im Grundbuch zu bewirken ist, ist im Gesetz nicht geregelt.