JudikaturJustizRS0099272

RS0099272 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Januar 2010

Das Kindeswohl minderjähriger Erben ist auch im Verlassenschaftsverfahren zu berücksichtigen, seine Missachtung ist offenbar gesetzwidrig (hier: gerichtliche Schätzung unbeweglicher Güter unter enormem Kostenaufwand).

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3