JudikaturJustizRS0099181

RS0099181 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Dezember 1981

Die Ansicht, daß eine vom Erblasser in einem nicht testierfähigen Zustand veranlaßte Vernichtung des Testamentes als zufällig im Sinne des § 722 ABGB anzusehen ist, widerspricht nicht dem Gesetz. Die Annahme der auf Grund eines nicht mehr vorhandenen Testamentes abgegebenen Erbserklärung ist daher nicht offenbar gesetzwidrig.