Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind schuldig, der klagenden Partei die mit S 19.382,12 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 1.920,-- an Barauslagen und S 1.587,47 an Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Nachlaß der am 5. Juli 1973 tödlich verunglückten ersten Gattin des Klägers, Dr. Erika K***, wurde mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Mödling vom 19. Juli 1979, 2 A 337/73-74, auf Grund des Gesetzes dem Kläger zur Hälfte und den erblasserischen Brüdern Iwan G***…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Mit der Rechtsrüge machen die Beklagten zusammengefaßt geltend, daß dem Kläger der von ihm gemäß § 722 ABGB zu erbringende Beweis des zufäll…