JudikaturJustizRS0099162

RS0099162 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Oktober 2007

Das Abhandlungsgericht ist nach § 174 AußStrG nicht verpflichtet, in die EU eine Verbücherungsklausel aufzunehmen. Enthält eine EU keine solche, in der Praxis übliche und gelegentlich zweckmäßige Klausel, so liegt darin keine offenbare Gesetzwidrigkeit.

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